Severin Kunisch: Dynamisierung ruhender Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung

Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Mobilitätsrichtlinie umgesetzt, indem er ein Benachteiligungsverbot zugunsten ausgeschiedener Arbeitnehmer im Hinblick auf den Wert ihrer unverfallbaren Anwartschaft gegenüber nicht ausgeschiedenen Arbeitnehmern statuiert hat. Im Gegensatz zur alten Rechtslage müssen ruhende Anwartschaften dynamisiert werden. Der Verfasser untersucht die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf das System der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Die bestehenden Zusagearten werden auf ihre Vereinbarkeit mit der neuen Rechtslage hin durchleuchtet. Zudem werden Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, die Benachteiligungen verhindern.

(VVW GmbH, Karlsruhe 2018, 236 S., DIN A5, kart., ISBN 978-3-96329-180-7, 45 Euro; Bd. 125 der Kölner Reihe)

(Der Buchhinweis ist abgedr. in VersR 2019, 403)

FG Neustadt a. d. Weinstraße: Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei

Mit Urteil vom 21.3.2017 (5 K 1594/14) hat das FG Neustadt a.d. Weinstraße entschieden, dass eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung zahlen muss, auch dann steuerfrei (also kein Arbeitslohn) ist, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat. Weiterlesen…