OLG Hamm: Brennbarkeit von Benzin „getestet“, Werkstatt abgebrannt – OLG Hamm klärt die Haftung

Der Betreiber einer Kfz- Mietwerkstatt, ein Kunde, der die Werkhalle zur Reparatur eines Fahrzeugs gemietet hatte, sowie zwei ihn bei der Reparatur unterstützende Bekannte haften für einen Werkstattbrand, der durch unsachgemäßes Ablassen von Benzin aus einem Fahrzeugtank und einem dabei von den Bekannten durchgeführten „Brennbarkeitstest“ verursacht wurde. Das hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm am 4.4.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Arnsberg vom 15.5.2015 (2 O 365/13) bestätigt. Weiterlesen…

BVerwG: Dienstherr ist nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs einen Tankadapter einzubauen

Betankt ein Beamter ein Dienstfahrzeug falsch, so ist der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen diesen Beamten wegen grober Fahrlässigkeit nicht im Hinblick darauf zu reduzieren, dass der Dienstherr Maßnahmen (z. B. den Einbau eines Tankadapters) unterlassen hat, die den Schaden verhindert hätten. Das hat das BVerwG in Leipzig am 2. 2. 2017 entschieden. Weiterlesen…