BGH: Fortdauernde Maßgeblichkeit der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufstätigkeit nach Eintritt des Versicherungsfalls

Versicherungsvertagsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Fortdauernde Maßgeblichkeit der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufstätigkeit nach Eintritt des Versicherungsfalls
BB-BUZ § 2 Abs. 1
* 1. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bleibt auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgebend, wenn der Versicherte nach dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalls zunächst einer leidensbedingt eingeschränkten Tätigkeit nachging. *
* 2. Bei Vereinbarung einer konkreten Verweisungsmöglichkeit begründet die Beendigung der Vergleichstätigkeit erneut eine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unverändert außerstande ist, der in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nachzugehen. *
BGH, Urteil vom 14. 12. 2016 (IV ZR 527/15, Schleswig)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 216)