Bundestag: Versicherungen bei Berufsunfähigkeit

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In Deutschland gibt es rd. 16,7 Millionen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Davon sind rund vier Millionen private Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bei inländischen Lebensversicherungen als Einzelversicherung bestehen, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11075) hervor. In weiteren 12,7 Millionen Fällen ist das Berufsunfähigkeitsrisiko durch Zusatzversicherungen zu einer Hauptversicherung versichert. Weiterlesen…

BGH: Fortdauernde Maßgeblichkeit der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufstätigkeit nach Eintritt des Versicherungsfalls

Versicherungsvertagsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Fortdauernde Maßgeblichkeit der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufstätigkeit nach Eintritt des Versicherungsfalls
BB-BUZ § 2 Abs. 1
* 1. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bleibt auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgebend, wenn der Versicherte nach dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalls zunächst einer leidensbedingt eingeschränkten Tätigkeit nachging. *
* 2. Bei Vereinbarung einer konkreten Verweisungsmöglichkeit begründet die Beendigung der Vergleichstätigkeit erneut eine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unverändert außerstande ist, der in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nachzugehen. *
BGH, Urteil vom 14. 12. 2016 (IV ZR 527/15, Schleswig)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 216)

OLG Oldenburg: Kein Versicherungsschutz bei dreister Lüge

Viele Arbeitnehmer schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Dabei muss man sich aber auch selbst korrekt verhalten, sonst darf der Versicherer möglicherweise fristlos kündigen. Dies hat der 5. Senat des OLG Oldenburg in einem Hinweisbeschluss deutlich gemacht und damit ein Urteil des LG Oldenburg bestätigt. Weiterlesen…

OLG Koblenz: Pflicht zur Anzeige einer Berufsunfähigkeit beim Versicherer bei mehr als sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

Versicherungsvertragsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Pflicht zur Anzeige einer Berufsunfähigkeit beim Versicherer bei mehr als sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
VVG § 1
* 1. Ist der VN einer Berufsunfähigkeitsversicherung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten hinaus ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt, so muss er das Bestehen einer Berufsunfähigkeit in Betracht ziehen, wenn die einschlägigen AVB die Klausel enthalten: „Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls … vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen Beruf auszuüben, so gilt die Fortdauer dieses Zustands als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit“.*
* 2. Das gilt auch dann, wenn die behandelnden Ärzte immer wieder baldige Genesung in Aussicht stellen und der VN beim zuständigen SVT einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben und nicht etwa einen Rentenantrag gestellt hat.*
* 3. Dem VN, der in dieser Situation die objektiv eingetretene Berufsunfähigkeit nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Fristen dem Versicherer anzeigt, versäumt diese Fristen regelmäßig schuldhaft.*
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.2.2016 (10 U 910/15)

(abgedr. in VersR 2016, 717)