BGH: Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

Der VI. Zivilsenat des BGH hat am 10. 4. 2018 über die Zulässigkeit der Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen entschieden.

Zum Sachverhalt:

Die Kl. ist ein auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierter Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden Betrieben, die Ackerbau und Hühnerhaltung betreiben. In den Nächten vom 11./12. 5. und 12./13. 5. 2012 drang F., der sich für den Tierschutz engagiert, in die Hühnerställe von zwei der in der Kl. zusammengeschlossenen Betriebe ein und fertigte dort Filmaufnahmen. Die Aufnahmen zeigen u. a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner. F. überließ die Aufnahmen der Bekl., die sie am 3. 9. 2012 in der Reihe ARD Exklusiv unter dem Titel „Wie billig kann Bio sein?“ bzw. am 18. 9. 2012 im Rahmen der Sendung „FAKT“ unter dem Titel „Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten“ ausstrahlte. Die Beiträge befassen sich u. a. mit den Auswirkungen, die die Aufnahme von Bio-Erzeugnissen in das Sortiment der Supermärkte und Discounter zur Folge hat, und werfen die Frage auf, wie preisgünstig Bio-Erzeugnisse sein können. Weiterlesen…