BGH gestattet die Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei einem Supermarkteinkauf

Sachverhalt:

Der Kl. ist ehemaliger Bundespräsident, die Bekl. ein Zeitschriftenverlag. Am 6. 5. 2015 bestätigte der Kl. in einer Pressemitteilung, dass er und seine Frau wieder zusammen lebten. Am 13. 5. 2015 veröffentlichte die Bekl. in der Illustrierten „People“ unter der Überschrift „Liebes-Comeback“ einen Artikel über den Kl. und seine Ehefrau und bebilderte diesen Artikel u. a. mit einem Foto, das den Kl. und seine Ehefrau am Auto zeigte. Am 20. 5. 2015 veröffentlichte die Bekl. in der Zeitschrift „Neue Post“ unter der Überschrift „Nach der Versöhnung – Christian Wulff – Wer Bettina liebt, der schiebt!“ einen weiteren Artikel über den Kl. und seine Ehefrau, wobei sie den Artikel u. a. mit einem Foto des Kl. mit einem gefüllten Einkaufswagen bebilderte. Weiterlesen…