OLG Rostock: Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für den Deckungsprozess in der Forderungsausfallversicherung

Privathaftpflichtversicherung
Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für den Deckungsprozess in der Forderungsausfallversicherung
VVG § 100; BGB § 305 c Abs. 2
* 1. Machen die AVB einer Forderungsausfallversicherung eine Leistung davon abhängig, dass der VN einen vollstreckbaren Titel im streitigen Verfahren gegen den Schädiger oder ein von diesem abgegebenes notarielles Schuldanerkenntnis erwirkt hat, genügt für die Erfüllung der ersteren Variante die Erwirkung eines Versäumnisurteils. * Weiterlesen…