BGH: Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des Grundstückseigentümers bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der u.a. für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des BGH hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert und dadurch die Nachbarhäuser beschädigt werden. Weiterlesen…

OLG Oldenburg: Blindgänger im Oldenburger Stadtnorden?

Zwei Wohnungseigentümer haben sich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg mit Amtshaftungsansprüchen gegen die Stadt Oldenburg durchgesetzt. Vor der Errichtung des Wohngebäudes war der Grund und Boden nicht auf Blindgänger untersucht worden, obwohl im Zweiten Weltkrieg in diesem Umfeld viele Bomben gefallen waren.

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