OLG Frankfurt/M.: Sektenvorwurf unterfällt freier Meinungsäußerung

Das OLG Frankfurt/M. hat bekräftigt, dass die Bezeichnung eines Unternehmens als „Sekte“ dem Schutz der freien Meinungsäußerung unterfällt, hinter den der soziale Geltungsanspruch des Unternehmens zurücktritt. Weiterlesen…