AG München: Bei vom Mieter nur fahrlässig verursachtem Brandschaden muss der Vermieter seinen Wohngebäudeversicherer in Anspruch nehmen

Der Vermieter hat sich bei der Regulierung eines durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschadens allein an seinen Wohngebäudeversicherer zu halten, der den Mieter auch nicht in Regress nehmen kann. Das AG München wies am 17.5.2018 die Klage eines Vermieters auf Erstattung von Brandsanierungskosten in Höhe von 13.073,12 Euro ab. Weiterlesen…