Rezension: Bürgerliches Gesetzbuch – Band 2: Schuldrecht, Teil 1 §§ 241–610 und Teil 2 §§ 611–853

Mit dem Nomos-Kommentar, dem Anwaltskommentar zum BGB, sind die Gesamtherausgeber Dauner-Lieb, Heidel und Ring in die 3. Aufl. gestartet. Schon vom Umfang her ist die Kommentierung des Schuldrechts ein Großkommentar. Eine Vielzahl ausgewiesener Zivilisten von hohem wissenschaftlichem Rang kommentiert das Recht der Schuldverhältnisse. Ihre Zahl bedeutet, dass nicht auf alle Autoren und die Einzelheiten der Kommentierung eingegangen werden kann.
Krebs beginnt Bd. 2/1 mit den §§ 241 ff. und widmet sich – schon wie in der Vorauflage – der Bestimmung des § 241 a (unbestellte Leistungen), der im deutschen Recht immer noch keine praktische Bedeutung erlangt hat. Die Kommentierung des § 242 ist im Wesentlichen unverändert geblieben. Weiterlesen…