BGH: Deutsches Amtshaftungsrecht ist auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar („Fall Kundus“)

Der III. Zivilsenat des BGH hat sich mit der Frage befasst, ob das deutsche Amtshaftungsrecht auf Schadensfälle Anwendung findet, die bei bewaffneten Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte ausländischen Bürgern zugefügt werden. Weiterlesen…

LG Koblenz: Kein Schadensersatz für Sturmgewehr G36 – Heckler & Koch gewinnt Prozess

Mit ihrer Klage begehrte das Unternehmen Heckler & Koch die Feststellung, dass der Bundesrepublik Deutschland von ihr geltend gemachte Mängelrechte (Schadensersatz) nicht zustehen. Das LG Koblenz hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Weiterlesen…