Christian Schlitt, Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie – wesentliche Neuerungen für Versicherungsunternehmen

Am 26. 6. 2017 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Vierte Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Der  Beitrag von RA Christian Schlitt gibt einen Überblick über wesentliche, für Versicherungsunternehmen relevante Neuregelungen und zeigt deren Auswirkungen auf die Anti-Geldwäscheorganisation auf. Weiterlesen…