Prof. Dr. Bernhard Hohlbein: Das Änderungsrisiko – Rück- und Ausblick auf eine haftpflichtrechtliche Zeitmessung

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen denken beim Thema Änderungsrisiko zunächst an Katastrophen-, Irrtums- und Schwankungsrisiken. Zunehmend spielt aber auch das Monitoring des Rechtsänderungsrisikos, heute eine Compliance-Funktion, eine Rolle (Art. 46 Abs. 2 S. 2 Solva-II-Richtlinie). In dem Beitrag soll es daher um haftpflichtrechtliche Entwicklungen gehen. Prozessuale und materiellrechtliche Entwicklungen sowie eine sich ändernde öffentliche Wahrnehmung können einen Trend erkennen lassen, der einen – sicher anfechtbaren – thesenartigen Ausblick rechtfertigen mag.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 845)