Dr. Jürgen Bürkle, Die Neuregelungen zur obligatorischen Offenlegung nichtfinanzieller Informationen im Versicherungssektor

Am 18. 4. 2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) im BGBl veröffentlicht. Das nationale Gesetz hat verschiedene Gesetze, vor allem das HGB und daneben in geringerem Umfang das AktG, modifiziert und dabei zugleich zu wesentlichen Änderungen für Versicherungsunternehmen geführt. Der Beitrag von Dr. Jürgen Bürkle gibt einen Überblick über die neuen Offenlegungspflichten bezüglich nichtfinanzieller Informationen für die betroffenen Versicherungsunternehmen, deren Kreis größer ist, als man zunächst annimmt. Außerdem gehen die neuen Vorschriften deutlich über eine vordergründig rein formale Berichterstattung hinaus. Sie führen materiell zu vorgelagerten Handlungs- und Organisationspflichten des Vorstands und zu ausgeweiteten Prüfungspflichten des Aufsichtsrats. Schließlich bestehen zahlreiche Überschneidungen zwischen den neuen Vorgaben und bereits existierenden versicherungsspezifischen Offenlegungspflichten.

(Der vollständige Beitrag wurde in VersR 2017, 717 veröffentlicht)