LG Frankfurt/M.: „Cum-Ex-Geschäfte“: Gericht weist Klage der Hamburger Privatbank M.M. Warburg gegen die Deutsche Bank ab

In einem heute verkündeten Urteil hat das LG Frankfurt/M. entschieden, dass die Hamburger Privatbank M.M. Warburg die Deutsche Bank als Depotbank im Rahmen sog. „Cum-Ex-Geschäfte“ nicht in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragssteuern nehmen kann. „Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen“, entschied das Gericht. Weiterlesen…