OLG Hamm verkündet Urteil zum „Dachdeckerunfall“ in Netphen

Der 7. Zivilsenat des OLG Hamm hat in dem Berufungsverfahren betreffend den Unfall, den ein Handwerker am 14. 11. 2011 bei Arbeiten auf dem Dach der Dreisbachhalle in Netphen erlitten hatte, ein Urteil verkündet.

Mit seinem Urteil hat der Senat das erstinstanzliche Urteil des LG Siegen (1 O 70/12) dem Grunde sowie der Höhe nach teilweise abgeändert und die Bekl. insbesondere verurteilt, an den klagenden Handwerker ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro, bislang entstandene materielle Schäden von etwa 4.800 Euro, einen Verdienstausfallschaden von monatlich ca. 2.200 Euro sowie einen Haushaltsführungsschaden von monatlich etwa 100 Euro zu zahlen. Weiterlesen…

BGH: Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter Handwerker einen auf das Nachbarhaus übergreifenden Brand verursacht

Der V. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts. Weiterlesen…