Dr. Stefan Segger, Keine Haftung unbeteiligter Organmitglieder für wissentliche Pflichtverletzungen ihrer Kollegen

Unter dem Schlagwort der Gesamtverantwortung des Vorstands wird in jüngster Zeit diskutiert, ob der D&O-Versicherer den Schaden zu tragen hat, wenn Organmitglieder, die selbst weder an Pflichtverletzungen beteiligt waren noch von ihnen wussten, wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverstöße ihrer Kollegen nicht erkannt und verhindert haben. Zwar hat die unmittelbar tätige versicherte Person, die vorsätzlich oder bewusst pflichtwidrig handelt, in der D&O-Versicherung keinen Deckungsschutz, wohl aber eine andere versicherte Person, die diesbezüglich lediglich fahrlässig ihre Überprüfungs- und Kontrollpflichten verletzt haben könnte. Weiterlesen…