OLG Hamm: Milchzähne fehlerhaft beschliffen – 2000 Euro Schmerzensgeld

Ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen wird und eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Detmold bestätigt.

Die Kl. befand sich in der kieferorthopädischen Behandlung der bekl. Zahnärzte. Bei der Kl. sind mehrere bleibende Zähne nicht angelegt. Die an ihrer Stelle vorhandenen Milchzähne sollten solange wie möglich erhalten bleiben und später durch Implantate ersetzt werden. Im Frühjahr 2013 beschliff eine in der Praxis arbeitende, im Prozess mitverklagte Zahnärztin die Milchzähne der seinerzeit 18 Jahre alten Kl., um die spätere implantologische Versorgung vorzubereiten. Die Milchzähne wurden in ihrer Breite reduziert, was aus Sicht der Bekl. geboten war, um später passgenaue Implantate einsetzen zu können. Dieses „Slicen“ hielt die Kl. für eine fehlerhafte Behandlung, die zudem fehlerhaft durchgeführt worden sei, weil die Milchzähne nach dem Entfernen des Zahnschmelzes sehr temperaturanfällig gewesen seien und sich in kurzer Zeit Karies gebildet habe. Die Kl. verlangte deswegen 2000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht der Bekl. für künftige materielle und immaterielle Schäden. Weiterlesen…