Rezension: Das Äquivalenzprinzip im Privatversicherungsrecht

Die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung in einem Vertrag bezeichnet man als Äquivalenz. Rapp untersucht Fragen, die sich mit der Äquivalenz gerade im Versicherungsvertrag ergeben oder ergeben könnten. Dabei unterscheidet er eingangs zwischen der Individualäquivalenz bezüglich des Einzelrisikos und der Globaläquivalenz beim Versichertenkollektiv. Kernfrage seiner Untersuchung soll sein, „ob – und wenn ja, in welchem Umfang – die bei einer ersten Betrachtung konträr zu allgemeinen Vertragsrechtslehren und der Privatautonomie stehende Existenz einer Äquivalenzbeziehung im Sinne eines Äquilibriums der Leistungspflichten als Grundprinzip des Privatversicherungsrechts Bestand haben kann“. Rapp möchte dabei Leitlinien und Prinzipien erarbeiten, die zugleich als Argumentationstopoi in der versicherungsvertraglichen Dogmatik fungieren können. Weiterlesen…