AG Berlin-Mitte: Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook/Irland wirksam

Das AG [Berlin-]Mitte hat in einem am 8. 3. 2017 verkündeten Versäumnisurteil entschieden, dass die Zustellung einer Klageschrift in deutscher Sprache an die in Irland ansässige Facebook Ireland Ltd. wirksam ist, da eine Übersetzung in die dortige Amtssprache Englisch nicht erforderlich sei. Weiterlesen…