Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

A. Tenor der Stellungnahme

Der Deutsche Richterbund gibt in seiner Stellungnahme zu bedenken, dass ein Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden Hinterbliebener zu einer nicht wünschenswerten Kommerzialisierung persönlicher Schicksalsschläge beiträgt, für die die Rechtsordnung letztlich keinen „angemessenen“ Ausgleich schaffen kann. Zudem ist zu befürchten, dass die Einführung des Anspruchs alsbald die Forderung nach Ausweitung auf weitere Gruppen ähnlich Betroffener nach sich ziehen wird.

Sieht man von diesen Bedenken ab, erscheint die Umsetzung der gesetzgeberischen Absicht mit dem Gesetzentwurf weitgehend gut gelungen. Weiterlesen…