BGH: Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer, die Bewahrung von Leben und Gesundheit bezweckender Schutz- und Organisationspflichten (Hausnotrufvertrag)

Der III. Zivilsenat des BGH hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob bei grober Verkennung eines akuten medizinischen Notfalls im Rahmen eines Hausnotrufvertrags eine Umkehr der Beweislast zugunsten des geschädigten Vertragspartners eingreift. Weiterlesen…