OLG Celle unterstreicht bisherige Rechtsposition und stützt Käuferrechte im Diesel-Abgasskandal
Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch Verkauf eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs
Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch Verkauf eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs
Der Käufer eines gebrauchten, bereits mit dem Softwareupdate versehenen VW Sharan kann sich nicht auf Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegenüber VW berufen, wenn der Ankauf ein Jahr nach der Veröffentlichung der Ad-Hoc-Mitteilung von VW über den sog. Dieselskandal sowie zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Informationen erfolgte, urteilte das OLG Frankfurt/M.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat mit Beschlüssen vom 1.10.2019 insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg und des VG Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen.
Der 13. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat in einem aktuellen Verfahren die Rechtsauffassung der 2. Zivilkammer des LG Osnabrück bestätigt: Jedenfalls beim Kauf eines von der „Abgasaffäre“ betroffenen Fahrzeugs im Herbst 2017, nach Aufspielen des sogenannten Software-Updates, stehen dem Käufer keine Ansprüche mehr gegen den Fahrzeughersteller zu.
Mit Urteil vom 31.7.2019 hat die 7. Zivilkammer des LG Düsseldorf (7 O 166/18) die Volkswagen AG dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) für den von ihm erworbenen VW des Typs Tiguan 2.0 TDI zu erstatten und das Fahrzeug zurück zu nehmen.
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