Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Datenträgerklauseln und Sachschaden

In vielen Verträgen zur Sachversicherung ist eine Datenträger- und Datenversicherung eingeschlossen. Danach schuldet der Versicherer eine Entschädigung bei einer nachteiligen Veränderung oder ein Verlust versicherte Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, oder an der Anlage, durch die sie verarbeitet wurden. Weiterlesen…