Dr. Theo Langheid, Wissentliche und fahrlässige Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung

Nachdem der BGH mit seinem Beschluss vom 27. 5. 2015 – entgegen der bisherigen Instanzrechtsprechung – entschieden hat, dass keine Deckung in der Haftpflichtversicherung besteht, wenn auch nur eine von mehreren Tathandlungen vorsätzlich i.S.v. §103 VVG erfolgte, wird diskutiert, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die D&O-Versicherung hat und, bejahendenfalls, welche. Weiterlesen…

Prof. Dr. Robert Koch zur Abtretung des Freistellungsanspruchs in D&O-Innenhaftungsfällen

Der BGH hat in zwei lang erwarteten Entscheidungen Stellung zur Abtretbarkeit des Freistellungsanspruchs der versicherten Person an die VN (Tochterunternehmen) und zu den Anforderungen an eine ernsthafte Inanspruchnahme der versicherten Person in der D&O-Versicherung genommen. Die Phase der Verunsicherung für die Praxis, die durch die Urteile des OLG Düsseldorf eingetreten ist, hat damit ein Ende gefunden. Die Entscheidungen des BGH sind nicht nur von Bedeutung für die D&O-Versicherung und verdienen deshalb nähere Betrachtung.
Der Beitrag von Prof. Dr. Robert Koch, Abtretung des Freistellungsanspruchs in D&O-Innenhaftungsfällen (VersR 2016, 765), ist zugleich eine Anmerkung zu den Urteilen des BGH vom 13. 4. 2016 (IV ZR 304/13) VersR 2016, 786 und vom 13. 4. 2016 (IV ZR 51/14).