OLG Celle: Verhindert Durchfallerkrankung den Reiseantritt, muss Reiserücktrittsversicherung leisten

Es kommt auf die Zumutbarkeit des Reiseantritts an, nicht auf die technische Durchführbarkeit, denn in der Reiserücktrittsversicherung liegt ein Versicherungsfall nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen u.a. dann vor, wenn die versicherte Person oder eine mitversicherte Risikoperson von einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen wird. Um dies festzustellen, komme es nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend sei vielmehr das Vorliegen einer krankheitsbedingten Symptomatik, die den Antritt einer Flugreise unzumutbar erscheinen lasse. Weiterlesen…