AG München: Unrichtige Verkäuferbewertung nach Ebay-Transaktion

Eine falsche Bewertung einer Ebay-Transaktion stellt eine Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrags dar und führt zu einem Löschungsanspruch des falsch Bewerteten.

Der Kl. bot auf der Ebay-Plattform unter seinem Verkäufernamen einen Verstärker „Burmester 808 MK3 Vollausstattung im Best-/Neu- Zustand, keine 100 Betriebsstunden“ zum Verkauf an. In der Beschreibung dazu hieß es: „Der 808 MK3 wird in der Originalverpackung geliefert“. Weiterlesen…