KG: Einsteigediebstahl – Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes

Versicherungsvertragsrecht

Hausratversicherung

Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls

ZPO §§ 141, 287

1. Beim Einsteigediebstahl ist der Nachweis von Spuren erforderlich, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass sich der Dieb auf ungewöhnliche, nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang zu seiner Beute verschafft hat. Weiterlesen…