AG Augsburg: Räum- und Streupflicht auf Parkplätzen

Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg  benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern auch das Risiko, dass er vor Gericht  kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen bekommt. Weiterlesen…

OLG Schleswig: Rückstau erfordert rückläufiges Ansteigen von Wasser im Ableitungssystem

Versicherungsvertragsrecht
Wohngebäudeversicherung
Rückstau erfordert rückläufiges Ansteigen von Wasser im Ableitungssystem
BWE 08 § 3; VGB 08 § 4
* Der Begriff des Rückstaus erfordert ein rückläufiges Ansteigen von Wasser im Ableitungssystem. Wird durch einen Hagelschauer eine Dachrinne mit Hagel/Eis gefüllt und wird dadurch Tauwasser nicht von dieser Rinne bis zum Fallrohr sowie von dort weiter abgeführt, sondern dringt direkt aus der Dachrinne unterhalb der Dachpfannen in das Gebäude ein, liegt kein versicherter Rückstau, sondern ein unversicherter Hagelschaden vor. *
OLG Schleswig, Beschluss vom 5. 12. 2018 (16 U 99/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 222)