OLG Celle: Kein Versicherungsschutz wenn ein Kind mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde

In der privaten Krankenversicherung besteht nach § 198 Abs. 1 S. 1 VVG und den einschlägigen Versicherungsbedingungen grundsätzlich die Möglichkeit, ein neugeborenes Kind in den für einen Elternteil bestehenden Vertrag einzubeziehen, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der Geburt mindestens drei Monate besteht und der Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird (sog. Kindernachversicherung).

Nach einem Urteil des 8. Zivilsenats des OLG Celle vom 28.2.2019 (U 178/18) besteht diese Möglichkeit nicht für das Kind eines genetischen Vaters, der mit dem VN in gleichgeschlechtlicher Beziehung lebt, mit ihm aber weder verheiratet noch verpartnert ist. Weiterlesen…