VG Hannover: Fahrzeugführer müssen nicht für Bergung und Entsorgung von Unfallwild zahlen

Die 7. Kammer des VG Hannover hat mit mehreren Urteilen verschiedene Leistungsbescheide der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) aufgehoben, mit denen Fahrzeugführer zur Kostenerstattung für die Bergung und Entsorgung von verendeten Wildtieren herangezogen wurden, die nach einer Kollision mit dem Fahrzeug der jeweiligen Kl. im Seitenraum von Bundes- und Landesstraßen liegen geblieben waren. Die Behörde sah die zuvor herrenlosen und nunmehr verendeten Tierkörper als Verunreinigung der Straße an, die der jeweilige Fahrzeugführer unverzüglich zu beseitigen hatte. Da er dies unterlassen habe, müsse er die Kosten der Bergung und Entsorgung des Unfallwildes tragen. Weiterlesen…