OLG Köln: Anforderungen an den Entwendungsnachweis

Versicherungsvertragsrecht
Hausratversicherung
Anforderungen an den Entwendungsnachweis
GG Art. 103; ZPO § 139
1. An einem substanziierten Vortrag zum Entwendungsnachweis fehlt es, wenn das Diebesgut und die Anschaffungsvorgänge nur allgemein beschrieben werden. Dies gilt erst recht, wenn zahlreiche Gegenstände in der Strafanzeige gegenüber der Polizei nicht aufgeführt werden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Auch wenn an die Spezifizierung der abhandengekommenen Sachen keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen, bedarf es bei einem substanziierten Bestreiten zumindest der Darlegung, wie der VN in den Besitz eines hohen Bargeldbetrags und anderer Wertsachen gekommen sein will. Weiterlesen…