BGH zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines anstelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzfluges

Die Kl. verlangt von der bekl. Reiseveranstalterin Ersatz der Mehrkosten für einen Ersatzflug, den sie nach der Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Fluges in Eigenregie gebucht hat.

Sachverhalt:

Die Kl. buchte bei der bekl. Reiseveranstalterin für sich, ihren Ehemann und ihre zwei Kinder für die Zeit vom 1. bis 7.10.2014 eine Pauschalreise in die Türkei zu einem Gesamtreisepreis von 4874 Euro.

Der Rückflug von Antalya nach Frankfurt/M. war für den 7.10.2014 um 20.05 Uhr vorgesehen. Am Abreisetag wurde der Kl. am Flughafen mitgeteilt, dass sich der Rückflug aufgrund eines technischen Problems auf 22.40 Uhr verschiebt. Als neuer Zielort des Rückfluges wurde Köln angegeben; von dort wurde ein Bustransfer nach Frankfurt/M. angeboten. Die Ankunftsverspätung betrug ca. 6,5 Stunden.

Die Klägerin buchte daraufhin in Eigenregie und ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Bekl. bei einer anderen Fluggesellschaft einen Ersatzflug für denselben Abend nach Frankfurt/M.  Weiterlesen…