BGH: Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen über Erstattungsrisiken bei deutlicher Überschreitung des ortsüblichen Honorars

Haftungsrecht

Sachverständiger

Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen über Erstattungsrisiken bei deutlicher Überschreitung des ortsüblichen Honorars

BGB §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2

* Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu den Schäden an dem Unfallfahrzeug zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, Weiterlesen…