BFH: Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden

Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 a Einkommensteuergesetz (EStG) abgezogen werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 1. 6. 2016 (X R 43/14) entschieden hat. Weiterlesen…