OLG Frankfurt/M. bestätigt überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt

Das OLG Frankfurt/M. hat auf die erhöhten Sorgfaltsanforderungen hingewiesen, die einen Fahrradfahrer treffen, der einen sogenannten Fahrrad-Schutzstreifen in Gegenrichtung befährt.

Der Kl. nimmt den Bekl. auf Schmerzensgeld und weiteren Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Unfall in Anspruch. Der bekl. Fahrradfahrer fuhr in Gegenrichtung auf einem Fahrrad-Schutzstreifen in der belebten Innenstadt von Frankfurt/M. Seine Geschwindigkeit betrug 10–12 km/h. Der Kl. wollte als Fußgänger diesen Schutzstreifen in der Nähe eines Fußgängerüberwegs überqueren. Bei diesem Versuch wurde er von dem Fahrrad des Bekl. niedergerissen. Weiterlesen…