OLG Köln: Unzulässiger Klickköder („Clickbaiting“) – Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos das Bild eines Prominenten mit Frage nach Krebserkrankung in Zusammenhang bringen

Eine Programmzeitschrift muss einem bekannten Fernsehmoderator 20.000 Euro bezahlen, weil sie unerlaubt sein Bild als „Klickköder“ verwandt hat. Dies hat der 15. Zivilsenat des OLG Köln mit Urteil vom 28.5.2019 entschieden. Weiterlesen…