OLG Hamm: Anspruchslos – auf Rampe zum Festzelt ausgerutscht
Wer auf einer regennassen, aus Riffelblech angefertigten Aluminiumrampe zu einem Festzelt ausrutscht und stürzt, kann für eine hierdurch erlittene Verletzung allein verantwortlich sein. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm das erstinstanzliche Urteil des LG Arnsberg bestätigt. Weiterlesen…