LSG Celle: Kein Unfallversicherungsschutz bei Trunkenheitssturz nach Feuerwehrwettkampf

Das LSG Celle hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnahm und im Bereich einer sogenannten „Pinkelrinne“ zu Fall kam, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

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