FG Köln: Vorlage zum BVerfG – Rechnungszinsfuß von 6% für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?

Der 10. Senat des FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6 a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb am beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen. Weiterlesen…