OLG Düsseldorf: Nachbarschaftsstreit: Photovoltaikanlage darf nicht blenden

Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen. Der 9. Zivilsenat des OLG Düsseldorf entschied mit Berufungsurteil vom 21.7.2017 zugunsten des klagenden Eigentümers. Dieser sah wegen des stark blendenden Sonnenlichts vom Nachbardach die Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks ganz erheblich beeinträchtigt. Weiterlesen…