OLG Düsseldorf: Frist zur Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens in ARB und § 128 VVG

Versicherungsvertragsrecht
Rechtsschutzversicherung
Frist zur Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens in ARB und § 128 VVG
VVG § 128; ZPO § 256; ARB 2000 § 18
* 1. Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers ist auf eine Instanz beschränkt. Eine Zusage von Rechtsschutz, die von vorneherein alle überhaupt nach dem Streitwert der Sache in Betracht kommenden Rechtszüge umfasst, ist in den ARB nicht vorgesehen. *
* 2. Es bleibt offen, ob eine in den ARB genannte Frist für die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens gegen § 128 S. 1 VVG verstößt. Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre nicht schon allein deshalb das gesamte Schiedsgutachterverfahren mit der Folge unwirksam, dass das Rechtsschutzbedürfnis gem. § 128 S. 3 VVG als anerkannt gilt. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn mit dem Hinweis auf das Schiedsgutachterverfahren eine Fristsetzung verbunden ist und diese unwirksam sein sollte. *
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. 5. 2018 (I-4 U 257/17)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 291)