BGH: Zünden eines Knallkörpers auf Fußballtribüne – hier: Höhe des Schadensersatzes bei Verbandsstrafe für mehrere Vorfälle

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, mit welchem Anteil der Zuschauer eines Fußballspiels dem veranstaltenden Verein die diesem wegen des Zündens eines Knallkörpers durch den Zuschauer auferlegte Verbandsstrafe als Schadensersatz zu erstatten hat, wenn die Strafe zugleich für andere Vorfälle verhängt worden ist. Weiterlesen…

Rezension: Die zivilrechtliche Haftung für Schiedsrichterentscheidungen im deutschen Profifußball und die Pflicht zur Einführung technischer Hilfsmittel

Die von Redell im Jahr 2015 vorgelegte und von Heinz-Peter Mansel betreute Dissertation widmet sich der theoretisch wie praktisch bedeutsamen Frage, inwieweit Schiedsrichter oder Verbände für fehlerhafte Entscheidungen von Schiedsrichtern haftbar sind. Dabei unterscheidet der Autor zwischen der vorsätzlichen Spielmanipulation, der unrichtigen Tatsachen- und der falschen Regelentscheidung. Redell gelangt zu dem Ergebnis, dass der Schiedsrichter zwar stets eine objektive Pflichtverletzung begeht, aufgrund des vom Autor als wirksam angenommenen Haftungsausschlusses in Regel 5 der FIFA-Spielregeln aber nur gegenüber dem Verband und den Spielern selbst bei vorsätzlicher Manipulation zum Schadensersatz verpflichtet ist. Im Verhältnis zu den übrigen Beteiligten schließt der Verfasser die Haftung bereits deshalb aus, weil ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter dort nicht gegeben sein soll. Weiterlesen…

BGH: Haftung eines Zuschauers wegen Zündens eines Knallkörpers im Fußballstadion auf Ersatz der dem Verein auferlegten Verbandsstrafe

Haftungsrecht
Zurechnungszusammenhang
Haftung eines Zuschauers wegen Zündens eines Knallkörpers im Fußballstadion auf Ersatz der dem Verein auferlegten Verbandsstrafe
BGB §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1
* Wirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein deswegen gem. § 9 a Nr. 1 und 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes e. V. auferlegte Geldstrafe haften. *
BGH, Urteil vom 22. 9. 2016 (VII ZR 14/16, Köln)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 308)

OLG Hamm: Anspruchslos nach Zweikampfverletzung im Frauenfußball

Verletzt sich eine Spielerin beim Frauenfußball im Rahmen eines im Kampf um den Ball geführten, üblichen Zweikampfs, stehen ihr keine Schadensersatzansprüche gegen die andere am Zweikampf beteiligte Spielerin zu.
Es gelten die höchstrichterlichen Haftungsregeln bei sportlichen Wettkämpfen mit erheblichem Gefahrenpotenzial, die auch im Männerfußball Anwendung finden.
Ausgehend hiervon hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm mit Hinweisbeschluss vom 22.12.2016 der Berufung einer klagenden Spielerin gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Essen keine Erfolgsaussichten beigemessen. Die klagende Spielerin hat die Berufung darauf hin am 16.1.2017 zurückgenommen.

Weiterlesen…

BGH: Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion

Der VII. Zivilsenat hat die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten. Weiterlesen…