OLG Köln: 1. FC Köln erhält rd. 20.000 Euro Schadensersatz von Böllerwerfer

Ein Stadionbesucher, der bei einem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn Knallkörper gezündet hatte, muss an den Verein 20.340 Euro nebst Zinsen bezahlen. Dies entspricht seinem Anteil an der Verbandsstrafe, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dem Verein auferlegt hat, wie der 7. Zivilsenat des OLG Köln entschied. Weiterlesen…

BGH: Haftung eines Zuschauers wegen Zündens eines Knallkörpers im Fußballstadion auf Ersatz der dem Verein auferlegten Verbandsstrafe

Haftungsrecht
Zurechnungszusammenhang
Haftung eines Zuschauers wegen Zündens eines Knallkörpers im Fußballstadion auf Ersatz der dem Verein auferlegten Verbandsstrafe
BGB §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1
* Wirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein deswegen gem. § 9 a Nr. 1 und 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes e. V. auferlegte Geldstrafe haften. *
BGH, Urteil vom 22. 9. 2016 (VII ZR 14/16, Köln)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 308)