BGH: Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer

Der V. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen ist.

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Gebäudeversicherung und Grundstückskauf

Muss der Verkäufer über die Beendigung einer Gebäudeversicherung informieren?

Soll mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags eine Immobilie veräußert werden, so geht nach § 95 VVG mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch ein bestehender Versicherungsvertrag, etwa über eine Feuer- oder eine Wohngebäudeversicherung, auf den Erwerber über. Damit soll ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet werden. In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass die Interessen des Käufers im bestehenden Versicherungsvertrag des Veräußerers ab Gefahrübergang (§ 446 BGB) bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch als Versicherung für fremde Rechnung bereits mitversichert sind, ohne dass es hierfür besonderer Regelungen im Grundstückskaufvertrag bedarf. (BGH VersR 2020, 853; 2018, 1186 [1188]; 2016, 1564 [1565]; 2009, 1534; 2009, 1531; 2009, 1114; 2001, 54; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 95 Rz. 29; Reusch in Langheid/Wandt, VVG, 2. Aufl. 2016, § 95 Rz. 132 ff.) Weiterlesen…

OLG Celle: Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

Der Kläger, der für sein Wohngebäude eine Versicherung u. a. gegen Feuerschäden unterhielt, wollte im Sommer 2015 auf einer gepflasterten Fläche vor seinem Grundstück Reinigungsarbeiten durchführen. Er hatte seinen Auszubildenden angewiesen, ihm vorauszugehen und das in den Pflasterfugen vorhandene Unkraut mit einem Brenner durch Abflammen zu vernichten. Der Kläger folgte dem Auszubildenden und bearbeitete das Pflaster mit einem Hochdruckreiniger nach. Zwischen der gepflasterten Fläche und dem Grundstück des Klägers befand sich eine Lebensbaumhecke. Diese ging noch während der Unkrautbeseitigung in Flammen auf. Das Feuer griff auf das Gebäude über und verursachte einen Schaden von etwa 150.000 Euro. Die am Schadenstag herrschenden Wetterbedingungen waren zwischen dem Kläger und dem Versicherer streitig. Unstreitig herrschten aber Windstärken von 5 Beaufort („frischer Wind“). Weiterlesen…

OLG Naumburg: Vermieter muss Mieter auf besondere Minimalbeheizung zur Verhinderung eines Leitungswasserschadens hinweisen

Versicherungsvertragsrecht
Wohngebäudeversicherung
Vermieter muss Mieter auf besondere Minimalbeheizung zur Verhinderung eines Leitungswasserschadens hinweisen
VVG § 86; BGB § 278
* Eine grob fahrlässige Verletzung mietvertraglicher Obhutspflichten als Grundlage für einen auf den Gebäudeversicherer übergegangenen Schadensersatzanspruch kann ausscheiden, wenn der Mieter einer sanierten Altbauwohnung nicht zuvor vom Vermieter darauf hingewiesen worden war, dass zur Verhinderung des Einfrierens von Leitungen im Bereich eines Drempels ein Beheizen auf Stufe 2 erforderlich ist. *

OLG Naumburg, Urteil vom 29. 9. 2016 (4 U 76/15)

Anmerkung der Redaktion: Vgl. zur Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung bei frostbedingtem Leitungswasserschaden OLG Oldenburg VersR 2016, 918.

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 885)