Prof. Dr. Alexander Bruns , Unentgeltliche Verträge und Gefälligkeitsverhältnisse – Die Perspektive des Versicherungsrechts

Unentgeltliche Verträge und Gefälligkeitsverhältnisse sind auch im Privatversicherungsrecht von Bedeutung. Dabei ist – so der Autor Prof. Dr. Alexander Bruns  – die bürgerlich-rechtliche Einordnung und Ausformung der Rechtsverhältnisse auch versicherungsrechtlich relevant, naturgemäß ohne Fragen des Versicherungsrechts abschließend beantworten zu können. Während der Bereich der unentgeltlichen Verträge mit Auftrag, Schenkung, Leihe und unentgeltlicher Verwahrung relativ klar umgrenzt ist, weist der durchaus schillernde Sammelbegriff der Gefälligkeitsverhältnisse erhebliche dogmatische Unschärfen auf. Weiterlesen…

Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, Unentgeltliche Verträge und Gefälligkeitsverhältnisse – Die Perspektive des Haftungsrechts

Die Analyse der Haftung für unentgeltliche Leistungen steht aus Sicht des Autors Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit von vornherein im Kontrast zur Haftung für entgeltliche Leistungen. Der entgeltliche Austausch bildet den Normalfall eines Leistungsverhältnisses zwischen zwei Rechtsträgern und auf diesen Normalfall ist die Haftungsordnung ausgerichtet. Die unentgeltliche Leistung als empirisch und normativ exzentrische Transaktion wirft die Frage auf, ob der Leistende aufgrund der Uneigennützigkeit seines Handelns nicht ein „Sonderhaftungsrecht“ verdient, also eine im Vergleich zu entgeltlichen Leistungen erleichterte Haftung. Spiegelbildlich fragt es sich, ob der „unverdient“ Begünstigte den „regulären“ Haftungsschutz verdient, ob also eine seinerseits reduzierte Schutzwürdigkeit ein „Sonderhaftungsrecht“ legitimiert. Weiterlesen…

LSG Darmstadt: Witwe eines Jagdhelfers ist zu entschädigen

Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert. Dies gilt gleichermaßen für Personen, die wie Beschäftigte tätig werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die ihrer Art nach sonst von abhängig Beschäftigten verrichtet wird. Hiervon sei bei einem Jagdhelfer bei der Suche nach fliehendem angeschossenem Wild (sogenannte Nachsuche) auszugehen. Dies entschied in einem am 21.3.2017 veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen LSG. Weiterlesen…

Dr. Dennis Spallino zu den Voraussetzungen für einen stillschweigenden Haftungsverzicht bei einem Gefälligkeitsverhältnis

In seinem Aufsatz „Voraussetzungen für einen stillschweigenden Haftungsverzicht bei einem Gefälligkeitsverhältnis“ bespricht Dr. Dennis Spallino zugleich das Urteil des BGH vom 26. 4. 2016 (VI ZR 467/15), das in VersR 2016, 1264 abgedruckt ist. Weiterlesen…