OGH: Versicherungsschutz für Verletzungen beim Aussteigen aus einem unfallbedingt auf einem Brunnenrand stehenden Fahrzeug

Auslandsrecht (Österreich)
Lenkerschutzversicherung
Versicherungsschutz für Verletzungen beim Aussteigen aus einem unfallbedingt auf einem Brunnenrand stehenden Fahrzeug
VersVG § 1
* Kommt ein versichertes Fahrzeug unfallbedingt zum Stillstand und verletzt sich dessen Lenker beim Aussteigen aufgrund der mit der Endlage verbundenen besonderen Gefahrensituation, ist der Unfall „beim Lenken des versicherten Fahrzeugs“ erfolgt und von der Lenkerschutzversicherung gedeckt. *
OGH, Beschluss vom 25. 5. 2016 (7 Ob 37/16 s)

(abgedr. in VersR 2016, 1467)