Saarländisches Oberlandesgericht bestätigt die Haftung einer Gerichtsgutachterin gegenüber einem nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens Freigesprochenen

In dem Berufungsverfahren betreffend die Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens Freigesprochenen gegen die damalige Gerichtsgutachterin hat der zuständige 4. Zivilsenat in seinem am 23.11.2017 verkündeten Urteil nach Durchführung einer Beweisaufnahme die grundsätzliche Haftung der Bekl. bestätigt und das dem Kl. zustehende Schmerzensgeld um 10.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht. Weiterlesen…