Bundesregierung: Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2016/2341/EU über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 12. 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (BT-Drucks. 19/4673) eingebracht. Mit dem Gesetz soll unter anderem ein besserer Schutz von Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern durchgesetzt werden. Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger sollen besser informiert werden. Weiterlesen…